Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Waldbrandgefahr, deren Ursachen, und den Zuständigkeiten rund um die Prävention und Feuerverbote.
Im Sommer trocknen die Waldböden wegen der hohen Tages- und der milden Nachttemperaturen aus, weil sich nur wenig oder gar kein Tau bildet, der etwas Feuchtigkeit bringen könnte. Die Gefahr von Waldbränden kann daher in der ganzen Schweiz an der Bodenoberfläche zunehmen, insbesondere in sonnenexponierten Gebieten (an Südlagen) und bei trockenen Winden wie Bise oder Föhn.
Berücksichtigt werden
- der tatsächlich gefallene Niederschlag und der für die nächsten drei Tage vorausgesagte Niederschlag
- der Niederschlag, der effektiv bis auf den Waldboden gelangt
- z.T. Feuerwetterindizes (Einfluss des gesamten Niederschlags der vorangehenden Wochen auf den Waldboden und die Vegetation)
- Bodenfeuchtigkeit (nur in Tessin)
- Wettervorhersagen
- lokale Gegebenheiten wie der Bodentyp (zum Beispiel durchlässige Kalkböden, die weniger Feuchtigkeit speichern und schneller austrocknen).
Dabei sind die Kenntnisse des Forstdienstes vor Ort wichtig. In jedem Fall überprüfen Förster oder Försterinnen die tatsächliche Lage im Wald, um eine gute Beurteilung machen zu können. Bei der Einschätzung werden auch wissenschaftliche Erkenntnisse (z.B. brennt im Winter am meisten im Süden, im Sommer hingegen brennt es am meisten auf der Alpennordseite) und die Waldbrandstatistik der Schweiz (swissfire) berücksichtigt.
Ein weiterer Faktor ist der Mensch. Wenn davon auszugehen ist, dass Menschen vermehrt im Freien Feuer anzünden werden (erhöhte Feuer-Aktivitäten z.B. am 1. August), wird dies ebenfalls in der Gefahreneinschätzung – man spricht dann von Risiko - berücksichtigt.
Eine Übersicht über die generelle Lage und die Massnahmen ist auf www.waldbrandgefahr.ch in der Tabelle «Bedeutung der Massnahmen in den Kantonen» zuunterst auf der Seite zu finden. Gemeinden oder lokale Forstdienste können strengere Massnahmen als der Kanton festlegen. Dies hängt von den örtlichen Gegebenheiten und der gängigen Praxis ab.
Die Massnahmen können, wie erwähnt, von Region zu Region variieren. Medienmitteilungen zu den aktuellen Massnahmen finden Sie auf der Webseite www.waldbrandgefahr.ch in der rechten Spalte (Link). Für aktuelle Massnahmen in einem bestimmten Gebiet sind die lokalen Behörden (Bezirk oder Gemeinde) direkt zu kontaktieren.
Um genauere Angaben zu den Gründen der Warnung in einer bestimmten Region zu haben, ist die kantonale Fachstelle direkt zu kontaktieren (Anhang 1).
Für aktuelle Massnahmen in einem bestimmten Gebiet sind die lokalen Behörden (Bezirk oder Gemeinde) direkt zu kontaktieren.
Die kantonalen Webseiten informieren über die regionalen Gegebenheiten.
Generell gilt: Wer sich an die aktuell geltenden Vorschriften hält, hilft das Risiko vom Waldbränden klein zu halten und Schäden zu vermeiden.
Für ein nationales Feuerwerkverbot liegt die Zuständigkeit bei der Bundespolizei FEDPOL.
Kantonale Fachstellen
Kanton | | Telefon | Webseite | |
AG | Tel. 062 835 28 20 | |||
AI | Tel. 071 788 93 11 | |||
AR | Tel. 071 353 67 71 | |||
BE | Tel. 031 636 12 00 | |||
BL/BS | Tel. 061 552 56 59 | |||
FR | Tel. 026 305 23 43 | |||
GE | - | Tel. 022 388 55 40 | ||
GL | Tel. 055 646 64 00 | |||
GR | Tel. 081 257 38 61 | |||
JU | Tel. 032 420 48 00 | |||
LU | Tel. 041 349 74 00 | |||
NE | Tel. 032 889 67 60 |
| ||
NW | Tel. 041 618 40 50 | |||
OW | Tel. 041 666 63 22 | |||
SG | Tel. 058 229 35 02 | |||
SH | Tel. 052 632 73 54 | |||
SO | Tel. 032 627 23 41 | |||
SZ | Tel. 041 819 18 35 |
| ||
TG | Tel. 058 345 62 80 | |||
TI | Tel. 091 814 28 51 | |||
UR | Tel. 041 875 23 16 | |||
VD | Tel. 021 316 61 57 | |||
VS |
| Tel. 027 606 32 00 | ||
ZG | Tel. 041 728 35 23 | |||
ZH | Tel. 043 259 27 50 | |||
FL | Tel. + 423 236 69 16 | |||
BAFU |