Bedeutung der Massnahmen

     
 
  Mögliche Massnahmen in den Kantonen  

Bedeutung

Keine Massnahmen in Kraft  

Feuer möglich, jeweils mit der angebrachten Vorsicht


Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe/im Freien  

Feuern im Wald und in Waldesnähe/im Freien möglichst unterlassen

Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe/im Freien  

Feuer nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten Vorsicht

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe  

Feuer anderswo im Freien möglich, jeweils mit der angebrachten Vorsicht

   Absolutes Feuerverbot im Freien  

Generell kein Feuer im Freien erlaubt

     

 

Die Kantone sind zuständig für das Ergreifen von Massnahmen. Die kantonalen Vorschriften sind massgebend.

Für Fragen zu einzelnen Massnahmen wenden Sie sich bitte direkt an die Kantone (Siehe: Kantonale Fachstellen).