Bedeutung der Massnahmen
| Mögliche Massnahmen in den Kantonen |
Bedeutung |
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| Keine Massnahmen in Kraft |
Feuer möglich, jeweils mit der angebrachten Vorsicht |
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| Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe/im Freien |
Feuern im Wald und in Waldesnähe/im Freien möglichst unterlassen |
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| Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe/im Freien |
Feuer nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten Vorsicht |
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| Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe |
Feuer anderswo im Freien möglich, jeweils mit der angebrachten Vorsicht |
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Absolutes Feuerverbot im Freien |
Generell kein Feuer im Freien erlaubt |
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Die Kantone sind zuständig für das Ergreifen von Massnahmen. Die kantonalen Vorschriften sind massgebend.
Für Fragen zu einzelnen Massnahmen wenden Sie sich bitte direkt an die Kantone (Siehe: Kantonale Fachstellen).