FAQs

90% der Waldbrände in der Schweiz werden von uns Menschen verursacht, meistens durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit. Das heisst z.B. durch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln, das Abstellen von heissen Fahrzeugmotoren auf den Waldboden oder nicht vollständig gelöschte Grillfeuer.

Im Sommer können auch Blitze Waldbrände auslösen. Bei uns kommen Waldbrände jedoch am häufigsten im Frühling vor, ausgelöst durch Menschen.

Solange ein Waldbrand nicht bekämpft wird, bestimmen folgende Umgebungs-Faktoren seine Ausbreitung:

  • Wie viel brennbares Material (sogenanntes Brandgut) hat es und wie trocken ist es?
  • Wie ist das Wetter (z.B. windstill oder windig)?
  • Wie sieht das Gelände aus (z.B. steil oder flach)?

Zum Brandgut werden bei einem Waldbrand nicht nur Bäume, sondern auch der Waldboden und brennbares Materialwie Zweige und Blätter gezählt. Je trockener und reichlicher vorhanden das gesamte Brandgut ist, desto einfacher kann sich das Feuer ausbreiten. Bezüglich Wetter spielt vor allem der Wind eine grosse Rolle, da er die Flammen verstärkt und auch weitertragen kann. Schliesslich kommen die Flammen in steileren Lagen viel schneller voran als in flachen Gebieten.

Da trockene und heisse Perioden zunehmen werden, wird die Waldbrandgefahr zumindest im Sommer erwartungsgemäss effektiv ansteigen. Weiter wird erwartet, dass sich Wetter-Extremsituationen aufgrund des Klimawandels häufen werden: Falls beispielsweise langandauernde Trockenperioden und Föhnlagen im Winter zunehmen, würde dies auch in den Wintermonaten die Waldbrandgefahr erhöhen. Fehlender Schnee könnte die Lage zusätzlich noch verschärfen. 

Ein achtsames Verhalten im Wald oder in Waldesnähe wird daher in der Schweiz noch wichtiger werden, denn 90% unserer Waldbrände werden von Menschen verursacht. 

Generelle Verhaltensempfehlungen finden Sie hier: Verhaltensempfehlungen (waldbrandgefahr.ch)

Für Massnahmen und Vorschriften wie Feuerverbote sind die Kantone zuständig. Die aktuell geltenden finden Sie hier: Aktuelle Waldbrandmassnahmen (waldbrandgefahr.ch). Massnahmen und Vorschriften kann der Kanton verordnen, in gewissen Kantonen aber auch die Gemeinden. Genauere Informationen zu aktuellen Massnahmen und Vorschriften sind auf den Webseiten der kantonalen Fachstellen ersichtlich oder können bei ihnen angefragt werden.

Generell ist diejenige Behörde zuständig, welche die Massnahmen erlassen hat, also meist die Kantone oder Gemeinden.

Das Feuerverbot wird nur aufgehoben, wenn genügend Wasser den Waldboden erreicht, durch die Streu- und Humusschichten sickert und diese wieder ausreichend befeuchtet. Für genauere Angaben zu einer Massnahme und Vorschrift in einer bestimmten Region geben die kantonalen Fachstellen Auskunft.

Detailliertere Informationen zum Feuerverbot geben die kantonalen Fachstellen. Für aktuelle Vorschriften in einem bestimmten Gebiet können Sie die lokalen Behörden des Bezirks oder der Gemeinde direkt kontaktieren.

Dies ist kantonal geregelt. Die Bestimmungen können je nach Kanton variieren. Um genauere Angaben zu erhalten, können Sie die Webseiten der kantonalen Fachstellen konsultieren oder die Fachstellen kontaktieren.

Dies ist kantonal geregelt. Die Bestimmungen können je nach Kanton variieren. Um genauere Angaben zu erhalten, können Sie die Webseiten der kantonalen Fachstellen konsultieren oder die Fachstellen kontaktieren.

Ein nationales Feuerverbot kann der Bund nicht verhängen. Einzig für das Abbrennen von Feuerwerk kann das Bundesamt für Polizei in Ausnahmefällen ein nationales Verbot aussprechen.

Regionale oder lokale Feuerverbote verordnen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen die Kantone oder Gemeinden. Sie können als Behörden vor Ort die genaue Situation einschätzen und entsprechend entscheiden. 

Basierend auf den Indikatoren des in Kanada entwickelten Forest Fire Weather Indexes (FWI) schätzt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) jeweils morgens von Montag bis Freitag die Gefahrenstufen in den einzelnen Regionen der Schweiz ein. Diese Bewertung schickt das BAFU an die Kantone. Die Kantone entscheiden, ob die Einschätzung übernommen  oder ob die Warnstufe geändert wird. Daraus entsteht die Gefahrenkarte für die ganze Schweiz, welche dann jeweils kurz nach Mittag auf der Webseite www.waldbrandgefahr.ch publiziert wird.

Der Forest Fire Weather Index wurde erstmals 1970 in Kanada publiziert und seither laufend weiterentwickelt. Er berechnet aufgrund von Wetter-Daten in Bezug auf Niederschlag, Luftfeuchtigkeit, Windstärke und Temperatur die Trockenheit verschiedener Waldschichten. Daraus kann die  Höhe der Gefahr eingeschätzt werden.Weitere Informationen dazu finden Sie unter Canadian Wildland Fire Information System | Canadian Forest Fire Weather Index (FWI) System (nrcan.gc.ca).

Im Winter und anfangs Frühling besteht grundsätzlich eine erhöhte Waldbrandgefahr, besonders wenn sich eine Föhnlage einstellt. Die Vegetation ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht grün, und die Sonnenstrahlen gelangen direkt auf die schneefreien Waldböden und trocknen die dürren Gräser und das Laub vom Vorjahr aus.

Im Sommer trocknen die Waldböden wegen der hohen Tages- und der milden Nachttemperaturen aus. Dabei bildet sich nur wenig oder gar kein Tau, der etwas Feuchtigkeit bringen könnte. Die Gefahr von Waldbränden kann daher zunehmen, insbesondere in sonnenexponierten Gebieten und bei trockenen Winden wie Bise oder Föhn.

Die Feuerwehr ist für das Löschen der Waldbrände und weitere Sofortmassnahmen zuständig. In gewissen Fällen werden sie dabei von Mitarbeitenden des lokalen Forstdienstes beraten und begleitet. 

Die Schweiz ist daran, sich für solche Waldbrände noch besser zu wappnen. Der Bundesrat hat die heutige Praxis der Waldbrandbekämpfung überprüft. In seinem Bericht in Beantwortung des Postulats von Siebenthal «Zeitgemässe, effiziente Waldbrandprävention und -bekämpfung» schlägt er 15 Massnahmen vor, welche unter der Federführung des BAFU mit den betroffenen Stellen bei Bund und Kantonen konsolidiert und umgesetzt werden sollen.  Details dazu finden Sie unter Klimawandel: Bundesrat überprüft nationales Waldbrandmanagement (admin.ch) und 19.3715 | Zeitgemässe, effiziente Waldbrandprävention und -bekämpfung | Geschäft | Das Schweizer Parlament.